{"id":1659,"date":"2019-09-13T14:48:35","date_gmt":"2019-09-13T12:48:35","guid":{"rendered":"https:\/\/mercure-tilburg.nl\/?page_id=1659"},"modified":"2022-09-30T10:00:16","modified_gmt":"2022-09-30T08:00:16","slug":"disclaimer-en","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/mercure-tilburg.nl\/de\/haftungsausschlus-und\/","title":{"rendered":"Haftungsausschluss"},"content":{"rendered":"<div id='full_slider_1'  class='avia-fullwidth-slider main_color avia-shadow   avia-builder-el-0  el_before_av_one_full  avia-builder-el-first   container_wrap sidebar_right'  ><div  class='avia-slideshow av-jsn100xd-a0545745f53202645beceb6c4bce78b3 avia-slideshow-featured av_slideshow_full avia-slide-slider av-slideshow-ui av-control-default av-slideshow-manual av-loop-once av-loop-manual-endless av-default-height-applied   avia-slideshow-1' data-slideshow-options=\"{&quot;animation&quot;:&quot;slide&quot;,&quot;autoplay&quot;:false,&quot;loop_autoplay&quot;:&quot;once&quot;,&quot;interval&quot;:5,&quot;loop_manual&quot;:&quot;manual-endless&quot;,&quot;autoplay_stopper&quot;:false,&quot;noNavigation&quot;:false,&quot;bg_slider&quot;:false,&quot;keep_padding&quot;:false,&quot;hoverpause&quot;:false,&quot;show_slide_delay&quot;:0}\"  itemprop=\"image\" itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/ImageObject\" ><ul class='avia-slideshow-inner' style='padding-bottom: 28.666666666667%;'><\/ul><\/div><\/div><div id='after_full_slider_1'  class='main_color av_default_container_wrap container_wrap sidebar_right'  ><div class='container av-section-cont-open' ><div class='template-page content  av-content-small alpha units'><div class='post-entry post-entry-type-page post-entry-1659'><div class='entry-content-wrapper clearfix'>\n\n<style type=\"text\/css\" data-created_by=\"avia_inline_auto\" id=\"style-css-av-jsn1iumm-1fa695b3eb363d2a3bf8eca7f2230a9d\">\n#top .flex_column.av-jsn1iumm-1fa695b3eb363d2a3bf8eca7f2230a9d{\nmargin-top:-150px;\nmargin-bottom:0px;\n}\n.flex_column.av-jsn1iumm-1fa695b3eb363d2a3bf8eca7f2230a9d{\nborder-radius:0px 0px 0px 0px;\npadding:50px 100px 50px 100px;\nbackground-color:#f7f7f4;\n}\n.responsive #top #wrap_all .flex_column.av-jsn1iumm-1fa695b3eb363d2a3bf8eca7f2230a9d{\nmargin-top:-150px;\nmargin-bottom:0px;\n}\n<\/style>\n<div  class='flex_column av-jsn1iumm-1fa695b3eb363d2a3bf8eca7f2230a9d av_one_full  avia-builder-el-1  el_after_av_slideshow_full  el_before_av_section  avia-builder-el-no-sibling  first flex_column_div'     ><style type=\"text\/css\" data-created_by=\"avia_inline_auto\" id=\"style-css-av-jx1srlzf-230347e5f53c42b297c19d3cc9b2dc01\">\n#top .av-special-heading.av-jx1srlzf-230347e5f53c42b297c19d3cc9b2dc01{\npadding-bottom:10px;\ncolor:#1a1e29;\n}\nbody .av-special-heading.av-jx1srlzf-230347e5f53c42b297c19d3cc9b2dc01 .av-special-heading-tag .heading-char{\nfont-size:25px;\n}\n.av-special-heading.av-jx1srlzf-230347e5f53c42b297c19d3cc9b2dc01 .special-heading-inner-border{\nborder-color:#1a1e29;\n}\n.av-special-heading.av-jx1srlzf-230347e5f53c42b297c19d3cc9b2dc01 .av-subheading{\nfont-size:18px;\n}\n<\/style>\n<div  class='av-special-heading av-jx1srlzf-230347e5f53c42b297c19d3cc9b2dc01 av-special-heading-h2 custom-color-heading blockquote modern-quote modern-centered  avia-builder-el-2  avia-builder-el-no-sibling'><h2 class='av-special-heading-tag'  itemprop=\"headline\"  >Haftungsausschluss<\/h2><div class=\"special-heading-border\"><div class=\"special-heading-inner-border\"><\/div><\/div><\/div><\/div>\n<\/div><\/div><\/div><!-- close content main div --><\/div><\/div><div id='av_section_1'  class='avia-section av-jsaa221w-10dce5859191b59e11610b1baac6c57b main_color avia-section-default avia-no-border-styling  avia-builder-el-3  el_after_av_one_full  avia-builder-el-last  avia-bg-style-scroll container_wrap sidebar_right'  ><div class='container av-section-cont-open' ><div class='template-page content  av-content-small alpha units'><div class='post-entry post-entry-type-page post-entry-1659'><div class='entry-content-wrapper clearfix'>\n\n<style type=\"text\/css\" data-created_by=\"avia_inline_auto\" id=\"style-css-av-1f9x2-6074611a14951d1fc5bfe86307f7fde1\">\n.flex_column.av-1f9x2-6074611a14951d1fc5bfe86307f7fde1{\nborder-radius:0px 0px 0px 0px;\npadding:0px 0px 0px 0px;\n}\n<\/style>\n<div  class='flex_column av-1f9x2-6074611a14951d1fc5bfe86307f7fde1 av_one_fifth  avia-builder-el-4  el_before_av_three_fifth  avia-builder-el-first  first flex_column_div av-zero-column-padding'     ><\/div>\n<style type=\"text\/css\" data-created_by=\"avia_inline_auto\" id=\"style-css-av-1f9x2-36ae84719296c7a7c2f8a270e44a06da\">\n.flex_column.av-1f9x2-36ae84719296c7a7c2f8a270e44a06da{\nborder-radius:0px 0px 0px 0px;\npadding:0px 0px 0px 0px;\n}\n<\/style>\n<div  class='flex_column av-1f9x2-36ae84719296c7a7c2f8a270e44a06da av_three_fifth  avia-builder-el-5  el_after_av_one_fifth  el_before_av_one_fifth  flex_column_div av-zero-column-padding'     ><style type=\"text\/css\" data-created_by=\"avia_inline_auto\" id=\"style-css-av-jsacmwl4-343021d0afa55a3b66863724615e251b\">\n#top .av_textblock_section.av-jsacmwl4-343021d0afa55a3b66863724615e251b .avia_textblock{\nfont-size:16px;\n}\n<\/style>\n<section  class='av_textblock_section av-jsacmwl4-343021d0afa55a3b66863724615e251b'   itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/CreativeWork\" ><div class='avia_textblock'  itemprop=\"text\" ><p style=\"text-align: center;\">Die Einheitlichen Rechtsvorschriften f\u00fcr das Hotel- und Gastst\u00e4ttengewerbe (UVH) sind die Bedingungen, zu denen in den Niederlanden niedergelassene Gastst\u00e4ttenbetriebe wie Hotels, Restaurants, Bars und verwandte Unternehmen (einschlie\u00dflich Catering-Unternehmen, Partyservice-Unternehmen usw.) Gastst\u00e4ttenleistungen erbringen und Gastst\u00e4ttenvertr\u00e4ge abschlie\u00dfen.  Die UVH sind beim Landgericht und bei der Industrie- und Handelskammer in Den Haag eingetragen.<\/p>\n<\/div><\/section><\/div>\n<style type=\"text\/css\" data-created_by=\"avia_inline_auto\" id=\"style-css-av-1f9x2-36ae84719296c7a7c2f8a270e44a06da\">\n.flex_column.av-1f9x2-36ae84719296c7a7c2f8a270e44a06da{\nborder-radius:0px 0px 0px 0px;\npadding:0px 0px 0px 0px;\n}\n<\/style>\n<div  class='flex_column av-1f9x2-36ae84719296c7a7c2f8a270e44a06da av_one_fifth  avia-builder-el-7  el_after_av_three_fifth  el_before_av_one_full  flex_column_div av-zero-column-padding'     ><\/div>\n<style type=\"text\/css\" data-created_by=\"avia_inline_auto\" id=\"style-css-av-1f9x2-6074611a14951d1fc5bfe86307f7fde1\">\n.flex_column.av-1f9x2-6074611a14951d1fc5bfe86307f7fde1{\nborder-radius:0px 0px 0px 0px;\npadding:0px 0px 0px 0px;\n}\n<\/style>\n<div  class='flex_column av-1f9x2-6074611a14951d1fc5bfe86307f7fde1 av_one_full  avia-builder-el-8  el_after_av_one_fifth  avia-builder-el-last  first flex_column_div av-zero-column-padding  column-top-margin'     ><section  class='av_textblock_section av-k0i32ksd-d028af977ecd970727f52ab22de0fd48'   itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/CreativeWork\" ><div class='avia_textblock'  itemprop=\"text\" ><h1>Klausel 1 - Begriffsbestimmungen<\/h1>\n<p>In den UVH sowie in den Angeboten und Vertr\u00e4gen, f\u00fcr die die UVH gelten, haben die nachstehenden Begriffe die ihnen in dieser Klausel zugewiesene Bedeutung.<\/p>\n<p>1.1 HOGA-Betrieb<\/p>\n<p>Die nat\u00fcrliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die Hotel- und\/oder Gastronomiedienstleistungen erbringt und Mitglied ist von <em>Royal Catering Niederlande<\/em> (Niederl\u00e4ndischer Fachverband f\u00fcr das Hotel- und Gastst\u00e4ttengewerbe).<\/p>\n<h4>1.2 Gastgeber<\/h4>\n<p>Wer einen HOGA-Betrieb beim Abschlu\u00df und der Durchf\u00fchrung von Verpflegungsvertr\u00e4gen vertritt.<\/p>\n<h4>1.3 Bereitstellung von Verpflegungsdienstleistungen<\/h4>\n<p>Die Bereitstellung von Unterk\u00fcnften und\/oder Speisen und\/oder Getr\u00e4nken und\/oder die \u00dcberlassung von S\u00e4len und\/oder R\u00e4umen und\/oder Grundst\u00fccken durch einen HOGA-Betrieb mit allen damit verbundenen Arbeiten und Dienstleistungen im weitesten Sinne des Wortes.<\/p>\n<h4>1.4 Kunde<\/h4>\n<p>Die nat\u00fcrliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die einen Vertrag mit einem HOGA-Betrieb geschlossen hat.<\/p>\n<h4>1.5 Gast<\/h4>\n<p>Die nat\u00fcrliche(n) Person(en), die aufgrund eines mit dem Kunden abgeschlossenen Catering-Vertrags Anspruch auf eine oder mehrere HOGA-Dienstleistungen hat\/haben.  Wenn in den UVH von Gast oder Kunde die Rede ist, sind damit sowohl der Gast als auch der Kunde gemeint, es sei denn, aus dem Inhalt und der Bedeutung der Klausel geht hervor, da\u00df nur einer der beiden gemeint sein kann.<\/p>\n<h4>1.6 Verpflegungsvertrag<\/h4>\n<p>Eine Vereinbarung zwischen einem HOGA-Betrieb und einem Kunden \u00fcber eine oder mehrere HOGA-Dienstleistungen, die vom HOGA-Betrieb zu einem vom Kunden zu zahlenden Preis zu erbringen sind.  Der Begriff \"Reservierung\" wird manchmal anstelle des Begriffs \"HOGA-Vertrag\" verwendet.<\/p>\n<h4>1.7 Hotelbetrieb<\/h4>\n<p>Der HOGA-Betrieb, in dem die Erbringung von HOGA-Dienstleistungen haupts\u00e4chlich oder ausschlie\u00dflich in der Bereitstellung von Unterkunft besteht.<\/p>\n<h4>1.8 Gastst\u00e4ttengewerbe<\/h4>\n<p>Der HOGA-Betrieb, in dem die Erbringung von HOGA-Dienstleistungen haupts\u00e4chlich oder ausschlie\u00dflich in der Lieferung von Speisen und begleitenden Getr\u00e4nken besteht. 1.9 Bar-Betrieb<\/p>\n<p>Der HOGA-Betrieb, in dem die Erbringung von HOGA-Dienstleistungen haupts\u00e4chlich oder ausschlie\u00dflich in der Abgabe von Getr\u00e4nken besteht.<\/p>\n<h4>1.10 Zimmervermietungsbetrieb<\/h4>\n<p>Der HOGA-Betrieb, bei dem die Erbringung von HOGA-Dienstleistungen haupts\u00e4chlich oder ausschlie\u00dflich in der Bereitstellung von R\u00e4umen oder S\u00e4len besteht. 1.11 Reservierungswert (der Wert des HOGA-Vertrages)<\/p>\n<p>Der voraussichtliche Gesamtumsatz des HOGA-Betriebs einschlie\u00dflich Dienstleistungsentgelten (Kurtaxe) und Mehrwertsteuer im Zusammenhang mit einem mit einem Kunden geschlossenen HOGA-Vertrag, wobei der voraussichtliche Umsatz auf den f\u00fcr diesen HOGA-Betrieb geltenden Durchschnittswerten beruht.<\/p>\n<h4>1.12 Koninklijk Horeca Nederland<\/h4>\n<p>Die K\u00f6nigliche Vereinigung der Unternehmen des Gastst\u00e4ttengewerbes und verwandter Branchen, bekannt als \"Horeca Niederlande\", oder ein Rechtsnachfolger dieser Vereinigung.<\/p>\n<h4>1.13 L\u00f6schung<\/h4>\n<p>Die schriftliche Mitteilung des Kunden an den HOGA-Betrieb, da\u00df eine oder mehrere der vereinbarten HOGA-Dienstleistungen ganz oder teilweise nicht mehr ben\u00f6tigt werden, oder die schriftliche Mitteilung des HOGA-Betriebs an den Kunden, da\u00df eine oder mehrere der vereinbarten HOGA-Dienstleistungen ganz oder teilweise nicht mehr erbracht werden sollen.<\/p>\n<h4>1.14 Nicht-Erscheinen<\/h4>\n<p>Das Vers\u00e4umnis eines Gastes, ohne vorherige Annullierung eine der aufgrund eines HOGA-Vertrages erbrachten HOGA-Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.<\/p>\n<h4>1.15 Fraktion<\/h4>\n<p>Eine Gruppe von 10 oder mehr Personen, die Anspruch auf eine oder mehrere HOGA-Dienstleistungen von einem HOGA-Betrieb gem\u00e4\u00df den Bedingungen eines HOGA-Vertrages oder mehrerer als zusammenh\u00e4ngend angesehener Vertr\u00e4ge haben.<\/p>\n<h4>1.16 Einzelperson<\/h4>\n<p>Jede Person, die nicht zu einer der oben definierten Gruppen geh\u00f6rt.<\/p>\n<h4>1.17 Waren<\/h4>\n<p>Alle Waren, einschlie\u00dflich Geld, Wertsachen und Papiere von Wert.<\/p>\n<h4>1.18 Korken<\/h4>\n<p>Der Preis, der berechnet wird, wenn ein nicht von einem HOGA-Betrieb bereitgestelltes Getr\u00e4nk in den R\u00e4umlichkeiten dieses HOGA-Betriebs konsumiert wird.<\/p>\n<h4>1.19 Geb\u00fchr f\u00fcr Lebensmittel<\/h4>\n<p>Der Preis, der in Rechnung gestellt wird, wenn Lebensmittel, die nicht von einem HOGA-Betrieb geliefert werden, in den R\u00e4umlichkeiten dieses HOGA-Betriebes verzehrt werden.<\/p>\n<h4>1.20 Umsatzgarantie<\/h4>\n<p>Eine schriftliche Erkl\u00e4rung des Kunden, da\u00df der HOGA-Betrieb einen bestimmten Mindestumsatz aus einem oder mehreren HOGA-Vertr\u00e4gen erzielen wird.<\/p>\n<p>Die \u00dcberschriften der Paragraphen werden ausschlie\u00dflich zu Referenzzwecken verwendet.  Aus ihnen k\u00f6nnen keine Rechte abgeleitet werden.<\/p>\n<h1>Klausel 2 - Anwendungsbereich<\/h1>\n<p>2.1 Die UVH gelten f\u00fcr das Zustandekommen und den Inhalt aller HOGA-Vertr\u00e4ge sowie f\u00fcr alle Angebote, die sich auf das Zustandekommen solcher HOGA-Vertr\u00e4ge beziehen, unter Ausschlu\u00df aller anderen allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen.  Falls neben diesen andere allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen in Kraft sind, haben die UVH im Falle eines Konflikts Vorrang.<\/p>\n<p>2.2 Ein Austritt aus den UVH ist nur schriftlich und im Einzelfall m\u00f6glich.<\/p>\n<p>2.3 Die UVH erstrecken sich auch auf alle nat\u00fcrlichen und juristischen Personen, derer sich der HOGA-Betrieb beim Abschlu\u00df und\/oder bei der Durchf\u00fchrung eines HOGA-Vertrages oder eines anderen Vertrages oder beim Betrieb des HOGA-Betriebes bedient oder bedient hat.<\/p>\n<p>2.4 Sind die UVH einmal f\u00fcr einen bestimmten HOGA-Vertrag f\u00fcr rechtlich anwendbar erkl\u00e4rt worden, so gilt die zuletzt g\u00fcltige Fassung der UVH als f\u00fcr alle nachfolgenden HOGA-Vertr\u00e4ge zwischen denselben Parteien anwendbar, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.<\/p>\n<h1>Klausel 3 - Abschluss von HOGA-Vertr\u00e4gen<\/h1>\n<p>3.1 Ein HOGA-Betrieb kann jederzeit und aus jedem Grund den Abschlu\u00df eines HOGA-Vertrages verweigern, es sei denn, eine solche Verweigerung beruht ausschlie\u00dflich auf einem oder mehreren der in Paragraph 429 des Strafgesetzbuches (Diskriminierung) genannten Gr\u00fcnde.<\/p>\n<p>3.2 Alle von einem HOGA-Betrieb im Zusammenhang mit dem Abschlu\u00df eines HOGA-Vertrages unterbreiteten Angebote sind freibleibend und<\/p>\n<p>unter der Bedingung, da\u00df \"das Angebot (oder die Kapazit\u00e4t) ausreichend ist\".  Beruft sich der HOGA-Betrieb innerhalb einer unter den gegebenen Umst\u00e4nden als angemessen anzusehenden Frist nach Annahme des Angebots durch den Kunden auf die genannte Einschr\u00e4nkung, so gilt der beabsichtigte HOGA-Vertrag als nicht zustande gekommen.<\/p>\n<p>3.3 Hat der HOGA-Betrieb dem Kunden (Optionsinhaber) ein Vorkaufsrecht einger\u00e4umt, so kann dieses Recht nicht widerrufen werden, es sei denn, und<\/p>\n<p>sofern ein anderer potentieller Kunde dem HOGA-Betrieb ein Angebot zum Abschlu\u00df eines HOGA-Vertrages \u00fcber alle oder<\/p>\n<p>Teil der in der Option geschuldeten HOGA-Dienstleistungen.  In diesem Fall mu\u00df der HOGA-Betrieb den Optionsinhaber \u00fcber dieses Angebot informieren, woraufhin der Optionsinhaber erkl\u00e4ren mu\u00df, ob er das Vorkaufsrecht in Anspruch nehmen will oder nicht.<\/p>\n<p>Teilt der Optionsinhaber nicht mit, dass er von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch machen will, so erlischt dieses Recht.  Ein Vorkaufsrecht kann nur schriftlich einger\u00e4umt werden.<\/p>\n<p>3.4 HOGA-Vertr\u00e4ge f\u00fcr einen oder mehrere G\u00e4ste, die von Vermittlern (Schiffsmaklern, Reiseb\u00fcros, anderen HOGA-Betrieben usw.), sei es im Namen ihrer Gesch\u00e4ftsverbindung(en) oder nicht, abgeschlossen werden, gelten als teilweise auf Rechnung und Risiko dieses Vermittlers geschlossen.  Der HOGA-Betrieb schuldet dem Vermittler weder eine Provision noch einen Prozentsatz, unter welcher Bezeichnung auch immer, es sei denn, es wurde ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart.  Die Zahlung des gesamten oder eines Teils des geschuldeten Betrags durch den Gast entbindet den Vermittler im gleichen Umfang.<\/p>\n<h1>Klausel 4 - Allgemeine Verpflichtungen des HOGA-Betriebes<\/h1>\n<p>4.1 Die in dieser Klausel genannten Verpflichtungen gelten f\u00fcr jeden HOGA-Betrieb.  Alle Verpflichtungen, die sich aus der Besonderheit des HOGA-Betriebes und der Art der zu erbringenden HOGA-Dienstleistungen ergeben, sind in den folgenden Paragraphen enthalten.<\/p>\n<p>4.2 Steht die Sonderregelung nach den Ziffern 5 ff. im Widerspruch zu einer allgemeinen Bestimmung der Ziffern 4.3 - 4.7, so gilt die Sonderregelung.<\/p>\n<p>4.3 Aufgrund des HOGA-Vertrages ist der HOGA-Betrieb unbeschadet der Bestimmungen in den folgenden Paragraphen verpflichtet, die vereinbarten HOGA-Dienstleistungen zu den vereinbarten Zeiten auf die in diesem HOGA-Betrieb \u00fcbliche Weise zu erbringen.<\/p>\n<p>4.4 Die in Ziffer 4.3 genannte Verpflichtung gilt nicht:<\/p>\n<ol>\n<li>bei h\u00f6herer Gewalt auf seiten des HOGA-Betriebs im Sinne von Paragraph 15;<\/li>\n<li>wenn der Gast nicht oder mit mehr als einer halben Stunde Versp\u00e4tung eintrifft;<\/li>\n<li>wenn die Zahlung der Kaution\/Zwischenzahlung gem\u00e4\u00df Ziffer 10 durch den Kunden nicht rechtzeitig erfolgt ist;<\/li>\n<li>wenn der Kunde trotz Aufforderung keine rechtzeitige Umsatzgarantie abgibt;<\/li>\n<li>wenn der Kunde auf andere Weise alle seine Verpflichtungen gegen\u00fcber dem HOGA-Betrieb in irgendeiner Hinsicht nicht erf\u00fcllt.\n<ul>\n<li>Der HOGA-Betrieb ist nicht verpflichtet, irgendwelches Eigentum des Gastes anzunehmen und\/oder in Verwahrung zu nehmen.<\/li>\n<li>Wenn der HOGA-Betrieb dem Gast eine Geb\u00fchr f\u00fcr die Annahme von Waren und\/oder die Verwahrung von Waren in Rechnung stellt, ist der HOGA-Betrieb verpflichtet, unbeschadet der Bestimmungen in Paragraph 12 angemessen f\u00fcr diese Waren zu sorgen.<\/li>\n<li>Der HOGA-Betrieb ist niemals verpflichtet, ein dem Gast geh\u00f6rendes Haustier zuzulassen, und kann diese Zulassung an Bedingungen kn\u00fcpfen.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h1>Klausel 5 - Pflichten des Beherbergungsbetriebes<\/h1>\n<p>5.1 Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, dem Gast w\u00e4hrend des vereinbarten Zeitraums eine Unterkunft mit dem im Beherbergungsbetrieb \u00fcblichen Standard zur Verf\u00fcgung zu stellen, vorbehaltlich der Bestimmungen des dritten Absatzes.<\/p>\n<p>5.2 Der Hotelbetrieb mu\u00df auch in der Lage sein, die damit verbundenen, in diesem Hotel \u00fcblichen Verpflegungsleistungen zu erbringen und die dort \u00fcblichen Einrichtungen zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p>\n<p>5.3 Die Unterkunft muss dem Gast von 15 Uhr am Anreisetag bis 12 Uhr am Abreisetag zur Verf\u00fcgung stehen.<\/p>\n<p>5.4 Der Beherbergungsbetrieb hat die Hausordnung an einer gut sichtbaren Stelle zur Kenntnisnahme durch den Gast auszuh\u00e4ngen, anzubringen oder zu hinterlegen oder dem Gast die Hausordnung schriftlich auszuh\u00e4ndigen.  Der Gast ist verpflichtet, die Hausordnung zu beachten.<\/p>\n<p>5.5 Der Hotelbetrieb ist berechtigt, die Erbringung von HOGA-Dienstleistungen an einen Gast jederzeit ohne vorherige Ank\u00fcndigung zu beenden, wenn der<\/p>\n<p>Der Gast verst\u00f6\u00dft wiederholt gegen die Hausordnung oder verh\u00e4lt sich auf andere Weise so, da\u00df die Ordnung und Ruhe im HOGA-Betrieb und\/oder der normale Betriebsablauf gest\u00f6rt werden kann oder wird.  In diesem Fall mu\u00df der Gast das Hotel auf erste Aufforderung hin verlassen.  Der Beherbergungsbetrieb kann von diesem Recht nur dann Gebrauch machen, wenn die Art und die Schwere der Verst\u00f6\u00dfe des Gastes gegen die Hausordnung nach vern\u00fcnftigem Ermessen des Beherbergungsbetriebs hinreichenden Anla\u00df dazu geben.<\/p>\n<p>5.6 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, die Reservierung als storniert zu betrachten, wenn der Gast am ersten Tag der Reservierung nicht bis 18.00 Uhr eingecheckt hat, unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 9.<\/p>\n<p>5.7 Der Hotelbetrieb ist berechtigt, den Gast aufzufordern, eine andere als die im HOGA-Vertrag beschriebene Unterkunft anzunehmen, es sei denn, eine solche Aufforderung ist offensichtlich unangemessen und f\u00fcr den Gast als offensichtlich zu unangenehm zu betrachten.  Im letzteren Fall hat der Gast\/Kunde das Recht, den HOGA-Vertrag, auf den sich die vorgenannte Aufforderung des HOGA-Betriebs bezieht, mit sofortiger Wirkung zu k\u00fcndigen, unbeschadet seiner Verpflichtungen aufgrund anderer HOGA-Vertr\u00e4ge.  Wenn der HOGA<\/p>\n<p>Betrieb unter den obengenannten Umst\u00e4nden Geld einspart, indem er eine Unterkunft anbietet, die von der im HOGA-Vertrag beschriebenen abweicht, hat der Gast und\/oder Kunde Anspruch auf den eingesparten Betrag.  Dar\u00fcber hinaus ist der HOGA-Betrieb in keinem Fall zur Zahlung einer Entsch\u00e4digung verpflichtet.<\/p>\n<h1>Klausel 6 - Pflichten des Gastst\u00e4ttenbetriebes<\/h1>\n<p>6.1 Der Gastst\u00e4ttenbetrieb ist verpflichtet, dem Gast die vereinbarten Einrichtungen zur vereinbarten Zeit zur Verf\u00fcgung zu stellen und die vereinbarten Speisen und Getr\u00e4nke in der Menge, Qualit\u00e4t und auf die in der Gastst\u00e4tte \u00fcbliche Weise zu liefern.<\/p>\n<p>6.2 Werden keine Speisen und Getr\u00e4nke im Voraus vereinbart, so stellt der Restaurationsbetrieb auf Anfrage die zu diesem Zeitpunkt verf\u00fcgbaren Speisen und Getr\u00e4nke zur Verf\u00fcgung, unbeschadet der \u00fcbrigen Bestimmungen in Artikel 6.1.<\/p>\n<p>6.3 Der Gastst\u00e4ttenbetrieb ist berechtigt, die Erbringung von HOGA-Dienstleistungen zu unterlassen oder jederzeit zu beenden, wenn der Gast sich nicht so verh\u00e4lt, wie es der Klasse und dem Betrieb dieses Restaurants entspricht.  Der Gastst\u00e4ttenbetrieb kann unter anderem Regeln f\u00fcr das \u00e4u\u00dfere Erscheinungsbild des Gastes aufstellen.  Der Gast muss das Restaurant auf die erste Aufforderung hin verlassen.<\/p>\n<p>6.4 Wenn der Gast eine halbe Stunde nach der reservierten Zeit noch nicht eingetroffen ist, kann der Gastst\u00e4ttenbetrieb die Reservierung als storniert betrachten, unbeschadet der Bestimmungen in Art. 9.<\/p>\n<h1>Paragraf 7 - Pflichten der Rechtsanwaltskammern<\/h1>\n<p>7.1 Der Barbetrieb ist verpflichtet, dem Gast auf Wunsch die Getr\u00e4nke zu liefern, die er vorr\u00e4tig hat.  Dar\u00fcber hinaus muss der Barbetrieb in der Lage sein, die in diesem Betrieb \u00fcblichen Verpflegungsleistungen zu erbringen.<\/p>\n<p>7.2 Der Barbetrieb ist berechtigt, die Erbringung von HOGA-Dienstleistungen zu unterlassen oder jederzeit zu beenden, wenn der Gast sich nicht so verh\u00e4lt, wie es der Klasse und dem Betrieb dieser Bar angemessen ist.  Der Barbetrieb kann unter anderem Regeln f\u00fcr das \u00e4u\u00dfere Erscheinungsbild des Gastes aufstellen.  Der Gast muss die Bar auf die erste Aufforderung hin verlassen.<\/p>\n<h1>Klausel 8 - Verpflichtungen des HOGA-Betriebs in bezug auf die Raummiete<\/h1>\n<p>8.1 Der HOGA-Betrieb ist berechtigt, R\u00e4ume zur Verf\u00fcgung zu stellen, die von der Beschreibung im HOGA-Vertrag abweichen, es sei denn, eine solche Anfrage ist eindeutig unangemessen und f\u00fcr den Gast\/Kunden als offensichtlich zu unangenehm zu betrachten.  Im letzteren Fall hat der Gast\/Kunde das Recht, den HOGA-Vertrag, auf den sich die vorgenannte Forderung des HOGA-Betriebs bezieht, mit sofortiger Wirkung zu k\u00fcndigen, unbeschadet seiner Verpflichtungen aufgrund anderer HOGA-Vertr\u00e4ge.  Wenn der HOGA-Betrieb unter den obengenannten Umst\u00e4nden Geld spart, indem er R\u00e4ume zur Verf\u00fcgung stellt, die von der Beschreibung im HOGA-Vertrag abweichen, hat der Gast und\/oder Kunde Anspruch auf den eingesparten Betrag.  Dar\u00fcber hinaus ist der HOGA-Betrieb niemals zu einer Entsch\u00e4digung verpflichtet.<\/p>\n<p>8.2 Der HOGA-Betrieb mu\u00df dar\u00fcber hinaus in der Lage sein, den G\u00e4sten die in diesem Betrieb \u00fcblichen HOGA-Dienstleistungen zu erbringen.<\/p>\n<p>8.3 Der HOGA-Betrieb ist berechtigt, die Erbringung von HOGA-Dienstleistungen zu unterlassen oder jederzeit zu beenden, wenn der Gast sich nicht in einer Weise verh\u00e4lt, die der Klasse und dem Betrieb dieses HOGA-Betriebs angemessen ist.  Der HOGA-Betrieb kann unter anderem Regeln f\u00fcr das \u00e4u\u00dfere Erscheinungsbild des Gastes aufstellen.  Der Gast hat den HOGA-Betrieb auf erste Aufforderung hin zu verlassen.<\/p>\n<p>8.4 Der HOGA-Betrieb ist berechtigt, nach R\u00fccksprache mit den \u00f6rtlich zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden den HOGA-Vertrag zu k\u00fcndigen, wenn die begr\u00fcndete Bef\u00fcrchtung besteht, da\u00df die \u00f6ffentliche Ordnung gest\u00f6rt werden k\u00f6nnte.  Macht der HOGA-Betrieb von dieser Befugnis Gebrauch, so ist der HOGA-Betrieb zu keinerlei Schadenersatz verpflichtet.<\/p>\n<h1><strong>Klausel 9 - Stornierungen<\/strong><\/h1>\n<h1>9.1 Stornierung durch Kunden, allgemein<\/h1>\n<p>9.1.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, einen HOGA-Vertrag zu stornieren, wenn er nicht gleichzeitig ein verbindliches Angebot zur Zahlung der nachstehend festgelegten Betr\u00e4ge abgibt.  Es wird davon ausgegangen, da\u00df jede Annullierung ein solches Angebot enth\u00e4lt.  Ein solches Angebot gilt als angenommen, wenn der HOGA<\/p>\n<p>Die Anstalt lehnt das Angebot nicht sofort ab.  Die Annullierung muss schriftlich erfolgen und datiert sein.  Aus einer m\u00fcndlichen Annullierung kann der Kunde keine Rechte ableiten.  Die Bestimmungen in Paragraph 9 gelten unbeschadet der Bestimmungen in anderen Paragraphen.<\/p>\n<p>9.1.2 Der HOGA-Betrieb kann dem Kunden sp\u00e4testens einen Monat, bevor die erste HOGA-Dienstleistung auf der Grundlage des betreffenden HOGA-Vertrags erbracht werden soll, mitteilen, da\u00df er bestimmte Personen als Gruppe betrachtet.  In diesem Fall gelten f\u00fcr diese Personen alle Bedingungen f\u00fcr Gruppen.<\/p>\n<p>9.1.3 Die Bestimmungen der Ziffern 13.1 und 14.6 gelten auch f\u00fcr Stornierungen.<\/p>\n<p>9.1.4 Bei Nichterscheinen ist der Kunde in jedem Fall zur Zahlung des Reservierungswertes verpflichtet.<\/p>\n<p>9.1.5 Falls nicht alle vereinbarten HOGA-Dienstleistungen storniert werden, gelten die nachstehenden Bedingungen anteilig f\u00fcr die stornierten HOGA-Dienstleistungen.<\/p>\n<p>9.1.6 Bei vollst\u00e4ndiger oder teilweiser Annullierung einer oder mehrerer vereinbarter HOGA-Dienstleistungen erh\u00f6hen sich die in den folgenden Klauseln genannten Fristen um 4<\/p>\n<p>Monate, wenn der Reservierungswert der stornierten HOGA-Dienstleistungen mehr betr\u00e4gt als der entsprechend berechnete Wert der anderen HOGA-Dienstleistungen, die der HOGA-Betrieb w\u00e4hrend des Zeitraums, in dem die stornierten HOGA-Dienstleistungen h\u00e4tten erbracht werden sollen, h\u00e4tte erbringen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>9.1.7 Betr\u00e4ge, die der HOGA-Betrieb Dritten zum Zeitpunkt der Annullierung aufgrund des annullierten HOGA-Vertrages bereits schuldet, sind dem HOGA-Betrieb vom Kunden jederzeit vollst\u00e4ndig zu erstatten, sofern der HOGA-Betrieb bei der Eingehung der betreffenden Verpflichtungen nicht unangemessen gehandelt hat.  Die betreffenden Betr\u00e4ge werden auf eine Verringerung des Reservierungswerts im Sinne der folgenden Klauseln angerechnet.<\/p>\n<h1>9.2 Stornierung von Hotelunterk\u00fcnften\/\u00dcbernachtungen<\/h1>\n<h2>9.2.1 Gruppen<\/h2>\n<p>Wird f\u00fcr eine Gruppe nur eine Hotelunterkunft mit oder ohne Fr\u00fchst\u00fcck gebucht, so gilt f\u00fcr die Stornierung dieser Buchung Folgendes.<\/p>\n<ol>\n<li>Im Falle einer Annullierung mehr als 3 Monate vor dem Zeitpunkt, zu dem die erste HOGA-Dienstleistung gem\u00e4\u00df dem HOGA-Vertrag zu erbringen ist, im folgenden \"Beginndatum\" genannt, ist der Kunde nicht verpflichtet, dem Hotelbetrieb irgendeine Zahlung zu leisten.<\/li>\n<li>Im Falle einer Stornierung mehr als 2 Monate vor Reiseantritt ist der Kunde verpflichtet, 15% des Reservierungswertes an den Hotelbetrieb zu zahlen.<\/li>\n<li>Im Falle einer Stornierung mehr als 1 Monat vor Reiseantritt ist der Kunde verpflichtet, 35% des Reservierungswertes an den Hotelbetrieb zu zahlen.<\/li>\n<li>Im Falle einer Stornierung mehr als 14 Tage vor Reiseantritt ist der Kunde verpflichtet, 60% des Reservierungswerts an den Hotelbetrieb zu zahlen.<\/li>\n<li>Im Falle einer Stornierung mehr als 7 Tage vor Reiseantritt ist der Kunde verpflichtet, 85% des Reservierungswertes an den Hotelbetrieb zu zahlen.<\/li>\n<li>Im Falle einer Stornierung 7 Tage oder weniger vor Reiseantritt ist der Kunde verpflichtet, 100% des Reservierungswertes an den Hotelbetrieb zu zahlen.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>9.2.2 Einzelpersonen<\/h2>\n<p>Wenn eine Reservierung nur f\u00fcr eine Hotelunterkunft, entweder mit oder ohne Fr\u00fchst\u00fcck, f\u00fcr eine oder mehrere Personen vorgenommen wird, gilt Folgendes f\u00fcr die Stornierung dieser Reservierung.<\/p>\n<ol>\n<li>Im Falle einer Stornierung mehr als 1 Monat vor dem Anfangsdatum ist der Kunde nicht verpflichtet, dem Hotelbetrieb Geld zu zahlen.<\/li>\n<li>Im Falle einer Stornierung mehr als 14 Tage vor Reiseantritt ist der Kunde verpflichtet, 15% des Reservierungswertes an den Hotelbetrieb zu zahlen.<\/li>\n<li>Im Falle einer Stornierung mehr als 7 Tage vor Reiseantritt ist der Kunde verpflichtet, 35% des Reservierungswertes an den Hotelbetrieb zu zahlen.<\/li>\n<li>Im Falle einer Stornierung mehr als 3 Tage vor Reiseantritt ist der Kunde verpflichtet, 60% des Reservierungswertes an den Hotelbetrieb zu zahlen.<\/li>\n<li>Im Falle einer Stornierung mehr als 24 Stunden vor Reiseantritt ist der Kunde verpflichtet, 85% des Reservierungswertes an den Hotelbetrieb zu zahlen.<\/li>\n<li>Im Falle einer Stornierung 24 Stunden oder weniger vor dem Beginn des Aufenthalts ist der Kunde verpflichtet, 100% des Reservierungswerts an den Hotelbetrieb zu zahlen.<\/li>\n<\/ol>\n<h1>9.3 Stornierung der Restaurant-\/Tischreservierung<\/h1>\n<h2>9.3.1 Gruppen<\/h2>\n<p>Wenn f\u00fcr eine Gruppe eine Reservierung nur f\u00fcr ein Restaurant (Tischreservierung) vorgenommen wird, gilt f\u00fcr die Stornierung dieser Reservierung Folgendes:<\/p>\n<ol>\n<li>wenn ein Men\u00fc vereinbart wurde:\n<ol>\n<li>im Falle einer Stornierung mehr als 14 Tage vor dem reservierten Termin ist keine Zahlung f\u00e4llig;<\/li>\n<li>im Falle einer Stornierung 14 Tage oder weniger, aber mehr als 7 Tage vor dem reservierten Termin, muss der Kunde 25% des<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>Wert der Reservierung;<\/p>\n<ol>\n<li>im Falle einer Stornierung 7 Tage oder weniger vor der reservierten Zeit muss der Kunde 50% des Reservierungswertes bezahlen;<\/li>\n<li>im Falle einer Stornierung 3 Tage oder weniger vor der reservierten Zeit muss der Kunde 75% des Reservierungswertes bezahlen.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"2\">\n<li>wenn kein Men\u00fc vereinbart wurde:\n<ol>\n<li>im Falle einer Stornierung mehr als zweimal 24 Stunden vor der reservierten Zeit ist keine Zahlung f\u00e4llig;<\/li>\n<li>im Falle einer Stornierung zweimal 24 Stunden oder weniger vor der reservierten Zeit muss der Kunde 50% des Reservierungswertes bezahlen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h2>9.3.2 Einzelpersonen<\/h2>\n<p>Wenn eine Reservierung nur f\u00fcr ein Restaurant (Tischreservierung) f\u00fcr eine oder mehrere Personen vorgenommen wird, gilt Folgendes f\u00fcr die Stornierung dieser Reservierung:<\/p>\n<ol>\n<li>wenn ein Men\u00fc vereinbart wurde:\n<ol>\n<li>bei einer Stornierung von mehr als viermal 24 Stunden vor der reservierten Zeit ist keine Zahlung f\u00e4llig;<\/li>\n<li>im Falle einer Stornierung viermal 24 Stunden oder weniger vor der reservierten Zeit muss der Kunde 50% des Reservierungswerts bezahlen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>wenn kein Men\u00fc vereinbart wurde:\n<ol>\n<li>im Falle einer Stornierung mehr als zweimal 24 Stunden vor der reservierten Zeit ist keine Zahlung f\u00e4llig;<\/li>\n<li>im Falle einer Stornierung zweimal 24 Stunden oder weniger vor der reservierten Zeit muss der Kunde 50% des Reservierungswertes bezahlen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h1>9.4 Annullierung anderer HOGA-Vertr\u00e4ge<\/h1>\n<p>9.4.1 F\u00fcr die Annullierung von Buchungen, die nicht unter die Ziffern 9.2 und 9.3 fallen, gilt Folgendes.<\/p>\n<p>9.4.2 F\u00fcr die Stornierung einer f\u00fcr eine Gruppe vorgenommenen Reservierung gelten die folgenden Bedingungen.<\/p>\n<ol>\n<li>Im Falle einer Annullierung mehr als 6 Monate vor dem Zeitpunkt, zu dem gem\u00e4\u00df dem HOGA-Vertrag die erste HOGA-Dienstleistung zu erbringen ist, ist der Kunde nicht verpflichtet, dem HOGA-Betrieb irgendeine Zahlung zu leisten.<\/li>\n<li>Im Falle einer Stornierung mehr als 3 Monate vor dem genannten Zeitpunkt ist der Kunde verpflichtet, dem HOGA-Betrieb 10% des Reservierungswertes zu zahlen.<\/li>\n<li>Im Falle einer Annullierung mehr als 2 Monate vor dem genannten Zeitpunkt ist der Kunde verpflichtet, dem HOGA-Betrieb 15% des Reservierungswerts zu zahlen.<\/li>\n<li>Im Falle einer Stornierung mehr als 1 Monat vor dem genannten Zeitpunkt ist der Kunde verpflichtet, dem HOGA-Betrieb 35% des Reservierungswertes zu zahlen.<\/li>\n<li>Im Falle einer Stornierung mehr als 14 Tage vor dem genannten Zeitpunkt ist der Kunde verpflichtet, dem HOGA-Betrieb 60% des Reservierungswertes zu zahlen.<\/li>\n<li>Im Falle einer Stornierung mehr als 7 Tage vor dem genannten Zeitpunkt ist der Kunde verpflichtet, dem HOGA-Betrieb 85% des Reservierungswerts zu zahlen.<\/li>\n<li>Im Falle einer Stornierung 7 Tage oder weniger vor dem genannten Zeitpunkt ist der Kunde verpflichtet, dem HOGA-Betrieb 100% des Reservierungswertes zu zahlen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>9.4.3 F\u00fcr die Stornierung einer f\u00fcr eine oder mehrere Personen vorgenommenen Reservierung gelten die folgenden Bedingungen.<\/p>\n<ol>\n<li>Im Falle einer K\u00fcndigung mehr als 1 Monat vor dem Zeitpunkt, zu dem gem\u00e4\u00df dem HOGA-Vertrag die erste HOGA-Dienstleistung zu erbringen ist, ist der Kunde nicht verpflichtet, dem HOGA-Betrieb eine Zahlung zu leisten.<\/li>\n<li>Im Falle einer Stornierung mehr als 14 Tage vor dem genannten Zeitpunkt ist der Kunde verpflichtet, dem HOGA-Betrieb 15% des Reservierungswerts zu zahlen.<\/li>\n<li>Im Falle einer Stornierung mehr als 7 Tage vor dem genannten Zeitpunkt ist der Kunde verpflichtet, 35% des Reservierungswertes an die<\/li>\n<\/ol>\n<p>Gastronomiebetrieb.<\/p>\n<ol>\n<li>Im Falle einer Stornierung mehr als 3 Tage vor dem genannten Zeitpunkt ist der Kunde verpflichtet, dem HOGA-Betrieb 60% des Reservierungswertes zu zahlen.<\/li>\n<li>Im Falle einer Stornierung mehr als 24 Stunden vor dem genannten Zeitpunkt ist der Kunde verpflichtet, dem HOGA-Betrieb 85% des Reservierungswerts zu zahlen.<\/li>\n<li>Im Falle einer Stornierung 24 Stunden oder weniger vor dem genannten Zeitpunkt ist der Kunde verpflichtet, dem HOGA-Betrieb 100% des Reservierungswertes zu zahlen.<\/li>\n<\/ol>\n<h1>9.5 Annullierung durch den HOGA-Betrieb<\/h1>\n<p>9.5.1 Der HOGA-Betrieb ist berechtigt, einen HOGA-Vertrag unter den folgenden Bedingungen zu k\u00fcndigen, es sei denn, der Kunde hat schriftlich<\/p>\n<p>innerhalb von sieben Tagen nach Unterzeichnung des genannten HOGA-Vertrages den HOGA-Betrieb auffordern, auf seine K\u00fcndigungsbefugnis zu verzichten, sofern der Kunde gleichzeitig deutlich erkl\u00e4rt, da\u00df er auch auf seine eigene K\u00fcndigungsbefugnis verzichtet.<\/p>\n<p>9.5.2 Wenn der HOGA-Betrieb einen HOGA-Vertrag \u00fcber die Bereitstellung von Speisen und begleitenden Getr\u00e4nken k\u00fcndigt, gelten die Paragraphen 9.1.1 und 9.3.2 entsprechend, wobei Kunde und HOGA-Betrieb umgestellt werden.<\/p>\n<p>9.5.3 K\u00fcndigt der HOGA-Betrieb einen anderen HOGA-Vertrag als den in Paragraph 9.5.2 genannten, so finden die Paragraphen 9.1.1 und 9.2.2 entsprechend Anwendung, wobei Kunde und HOGA-Betrieb umgesetzt werden.<\/p>\n<p>9.5.4 Der HOGA-Betrieb ist jederzeit berechtigt, einen HOGA-Vertrag zu k\u00fcndigen, ohne zur Zahlung der vorgenannten Betr\u00e4ge verpflichtet zu sein, wenn es hinreichende Anhaltspunkte daf\u00fcr gibt, da\u00df die im HOGA-Betrieb aufgrund des HOGA-Vertrages abzuhaltende Veranstaltung einen so anderen Charakter hat, als aufgrund der Erkl\u00e4rung des Kunden oder aufgrund der Kapazit\u00e4t des Kunden oder der G\u00e4ste zu erwarten war, da\u00df der HOGA-Betrieb den Vertrag nicht geschlossen h\u00e4tte, wenn er den tats\u00e4chlichen Charakter der Veranstaltung gekannt h\u00e4tte.  Macht der HOGA-Betrieb von diesem Recht Gebrauch, nachdem die betreffende Veranstaltung begonnen hat, so ist der Kunde verpflichtet, die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten HOGA-Dienstleistungen zu bezahlen, w\u00e4hrend die Verpflichtung des Kunden zur Bezahlung des Restes entf\u00e4llt.  In diesem Fall wird die Bezahlung der erbrachten HOGA-Dienstleistungen im Verh\u00e4ltnis zu der Zeit berechnet, die die Veranstaltung dauern sollte.<\/p>\n<p>9.5.5 Der HOGA-Betrieb ist berechtigt, anstelle der Aus\u00fcbung seines Rechts gem\u00e4\u00df 9.5.4 zus\u00e4tzliche Anforderungen f\u00fcr den Verlauf der betreffenden Zusammenkunft zu stellen.  Liegen hinreichende Anhaltspunkte daf\u00fcr vor, da\u00df diese Anforderungen nicht erf\u00fcllt werden (werden), so ist der HOGA-Betrieb dennoch berechtigt, das Recht gem\u00e4\u00df 9.5.4 auszu\u00fcben.<\/p>\n<p>9.5.6 Wenn und soweit der HOGA-Betrieb auch als Reiseveranstalter im Rechtssinne auftritt, gilt hinsichtlich der Reisevertr\u00e4ge im Rechtssinne folgendes.  Der HOGA-Betrieb kann einen wesentlichen Punkt des Reisevertrages aus wichtigen Gr\u00fcnden, die dem Kunden unverz\u00fcglich mitgeteilt werden, \u00e4ndern.  Der HOGA-Betrieb kann auch einen nicht wesentlichen Punkt des Reisevertrags \u00e4ndern, und zwar aufgrund wichtiger Umst\u00e4nde, die dem Kunden unverz\u00fcglich mitgeteilt werden.  Bis zwanzig Tage vor Reisebeginn kann der HOGA-Betrieb den Reisepreis im Zusammenhang mit \u00c4nderungen der Bef\u00f6rderungskosten, einschlie\u00dflich der Treibstoffkosten, der f\u00e4lligen Abgaben oder der geltenden Wechselkurse, erh\u00f6hen.  Weigert sich der Reisende, eine solche \u00c4nderung zu akzeptieren, so kann der HOGA-Betrieb den Reisevertrag k\u00fcndigen.<\/p>\n<h1>Klausel 10 - Sicherheitsleistung und Zwischenzahlung<\/h1>\n<p>10.1 Der HOGA-Betrieb kann jederzeit vom Kunden verlangen, beim HOGA-Betrieb eine Kaution zu hinterlegen oder hinterlegen zu lassen, die h\u00f6chstens dem Reservierungswert abz\u00fcglich der bereits geleisteten Zwischenzahlungen entspricht.  Erhaltene Kautionen unterliegen einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Buchf\u00fchrung, dienen ausschlie\u00dflich als Sicherheit f\u00fcr den HOGA-Betrieb und z\u00e4hlen definitiv nicht als bereits realisierter Umsatz.<\/p>\n<p>10.2 Der HOGA-Betrieb kann in jedem Fall eine Zwischenzahlung f\u00fcr bereits erbrachte HOGA-Dienstleistungen verlangen.<\/p>\n<p>10.3 Der HOGA-Betrieb kann von dem gem\u00e4\u00df den vorstehenden Klauseln hinterlegten Betrag alle vom Kunden geschuldeten Betr\u00e4ge zur\u00fcckfordern.  Der Restbetrag ist dem Kunden vom HOGA-Betrieb unverz\u00fcglich zur\u00fcckzuzahlen.<\/p>\n<h1>Klausel 11 - Umsatzgarantie<\/h1>\n<p>11.1 Wird eine Umsatzgarantie ausgestellt, ist der Kunde verpflichtet, dem HOGA-Betrieb mindestens den in der Umsatzgarantie festgelegten Betrag f\u00fcr die betreffenden HOGA-Vertr\u00e4ge zu zahlen.<\/p>\n<h1>Klausel 12 - Haftung des HOGA-Betriebes<\/h1>\n<p>12.1 Der Haftungsausschlu\u00df in dieser Klausel gilt nicht, sofern der HOGA-Betrieb von einer Versicherungsgesellschaft oder einem anderen Dritten eine Zahlung in bezug auf das eingetretene Risiko erhalten hat.<\/p>\n<p>12.2 Unbeschadet der Bestimmungen in Ziffer 4.6 haftet der Beherbergungsbetrieb nicht f\u00fcr die Besch\u00e4digung oder den Verlust von Waren, die von einem Gast in das Hotel mitgebracht wurden, der sich dort aufh\u00e4lt.  Der Kunde stellt den Beherbergungsbetrieb insoweit von Anspr\u00fcchen der G\u00e4ste frei.  Diese Bestimmungen gelten nicht, soweit die Besch\u00e4digung oder das Abhandenkommen vors\u00e4tzlich herbeigef\u00fchrt wurde oder ein grobes Verschulden des Hotels vorliegt.<\/p>\n<p>12.3 Unbeschadet der Bedingungen in den Paragraphen 12.7 und 12.8 haftet der HOGA-Betrieb niemals f\u00fcr irgendeinen Schaden, den der Kunde, der Gast und\/oder Dritte erleiden, es sei denn, der Schaden wurde vors\u00e4tzlich verursacht oder der HOGA-Betrieb hat ein grobes Verschulden.  Dieser Haftungsausschlu\u00df gilt insbesondere auch f\u00fcr Sch\u00e4den infolge des Verzehrs der vom HOGA-Betrieb zubereiteten oder servierten Speisen sowie f\u00fcr Sch\u00e4den infolge von Computerproblemen.  Wenn das zwingende Recht nur eine weniger weitgehende Haftungsbeschr\u00e4nkung zul\u00e4\u00dft, gilt diese weniger weitgehende Beschr\u00e4nkung.<\/p>\n<p>12.4 Der HOGA-Betrieb ist in keinem Fall verpflichtet, eine h\u00f6here Entsch\u00e4digung zu zahlen als:<\/p>\n<ol>\n<li>den Reservierungswert oder, falls dieser h\u00f6her ist,<\/li>\n<\/ol>\n<p>2a. den Betrag, den der Versicherer des HOGA-Betriebs dem HOGA-Betrieb f\u00fcr den Schaden ausgezahlt hat, oder 2b. die von einem anderen Dritten erhaltene Entsch\u00e4digung f\u00fcr den Schaden.<\/p>\n<p>12.5 Der HOGA-Betrieb haftet niemals f\u00fcr Sch\u00e4den an oder verursacht durch Fahrzeuge des Gastes, es sei denn, der Schaden wurde vors\u00e4tzlich verursacht oder der HOGA-Betrieb hat ein grobes Verschulden.<\/p>\n<p>12.6 Der HOGA-Betrieb haftet niemals f\u00fcr Sch\u00e4den, die Personen oder Sachen unmittelbar oder mittelbar infolge eines Mangels oder einer Eigenschaft oder eines Umstandes an oder in beweglichen oder unbeweglichen Sachen entstehen, die der HOGA-Betrieb verwaltet, lang- oder kurzzeitig pachtet, mietet oder besitzt oder dem HOGA-Betrieb auf andere Weise zur Verf\u00fcgung stellt, es sei denn, der Schaden wurde vors\u00e4tzlich verursacht oder der HOGA-Betrieb hat ein grobes Verschulden.<\/p>\n<p>12.7 Stellt der Gast eine Besch\u00e4digung der in Verwahrung gegebenen Waren fest, so ist der HOGA-Betrieb gegen Zahlung gem\u00e4\u00df Paragraph 4.6 verpflichtet, den Schaden an diesen Waren zu ersetzen, der durch deren Besch\u00e4digung oder Verlust entstanden ist.  F\u00fcr andere Waren, die in den abgegebenen Waren enthalten sind, wird niemals eine Entsch\u00e4digung geschuldet.<\/p>\n<p>12.8 Nimmt der HOGA-Betrieb Waren an oder werden Waren auf irgendeine Weise, an irgendeinem Ort oder von irgendeinem Dritten deponiert, aufbewahrt und\/oder zur\u00fcckgelassen<\/p>\n<p>jemandem, ohne da\u00df der HOGA-Betrieb daf\u00fcr Geld in Rechnung stellt, so haftet der HOGA-Betrieb niemals f\u00fcr Sch\u00e4den an oder im Zusammenhang mit diesen G\u00fctern, wie auch immer diese entstehen m\u00f6gen, es sei denn, der HOGA-Betrieb hat diese Sch\u00e4den absichtlich verursacht, oder der Schaden ist dem HOGA-Betrieb grob zuzurechnen.<\/p>\n<p>12.9 Der Kunde (bei dem es sich nicht um eine nat\u00fcrliche Person handelt, die nicht in Aus\u00fcbung eines Berufes oder Betriebes handelt) stellt den HOGA-Betrieb in vollem Umfang von allen Anspr\u00fcchen frei, die der Gast und\/oder ein Dritter unter welcher Bezeichnung auch immer gegen den HOGA-Betrieb erheben kann, wenn und soweit diese Anspr\u00fcche im weitesten Sinne mit einer vom HOGA-Betrieb aufgrund eines Vertrages mit dem Kunden zu erbringenden oder erbrachten (HOGA-)Dienstleistung oder mit der Unterkunft, in der eine solche (HOGA-)Dienstleistung erbracht wurde oder zu erbringen war, in Zusammenhang stehen.<\/p>\n<p>12.10 Die in Paragraph 12.9 genannte Schadensersatzpflicht gilt auch, wenn der HOGA-Vertrag mit dem Kunden und\/oder dem Gast aus irgendeinem Grund ganz oder teilweise aufgel\u00f6st wird.<\/p>\n<h1>Klausel 13 - Haftung des Gastes und\/oder Kunden<\/h1>\n<p>13.1 Der Kunde und der Gast und die sie begleitenden Personen haften gesamtschuldnerisch f\u00fcr alle Sch\u00e4den, die dem HOGA-Betrieb und\/oder einem Dritten als direkte oder indirekte Folge einer vom Kunden und\/oder dem Gast und\/oder den sie begleitenden Personen begangenen Pflichtverletzung (schuldhafter Mangel) und\/oder unerlaubten Handlung, einschlie\u00dflich der Verletzung der Hausordnung, entstanden sind und\/oder entstehen k\u00f6nnen, sowie f\u00fcr alle Sch\u00e4den, die durch ein Tier und\/oder eine Substanz und\/oder einen Gegenstand verursacht werden, die sich in ihrem Besitz oder unter ihrer Aufsicht befinden.<\/p>\n<h1>Klausel 14 - Abrechnung und Zahlung<\/h1>\n<p>14.1 Der Kunde hat den im HOGA-Vertrag festgelegten Preis zu zahlen oder, sofern der HOGA-Vertrag mehr als drei Monate vor dem Zeitpunkt, zu dem die HOGA-Dienstleistung(en), die sich aus diesem Vertrag ergeben, zu erbringen ist\/sind, die Preise, die zu dem Zeitpunkt gelten, zu dem die HOGA-Dienstleistung(en) zu erbringen ist\/sind, wobei es sich um die Preise handelt, die auf den vom HOGA-Betrieb an einer f\u00fcr den Gast sichtbaren Stelle ausgeh\u00e4ngten Listen angegeben sind oder die in einer Liste enthalten sind, die dem Kunden\/Gast, gegebenenfalls auf dessen Wunsch, ausgeh\u00e4ndigt wird.<\/p>\n<p>14.2 Eine Liste gilt als an einem f\u00fcr den Gast sichtbaren Ort ausgeh\u00e4ngt, wenn die Liste in den normalerweise zug\u00e4nglichen R\u00e4umen des HOGA-Betriebs sichtbar ist.<\/p>\n<p>14.3 Der HOGA-Betrieb kann f\u00fcr besondere Dienstleistungen, wie die Benutzung einer Garderobe, einer Garage, eines Tresors, einer W\u00e4scherei, eines Telefons, eines Fernschreibers, eines Fernsehers usw., einen Zuschlag verlangen.<\/p>\n<p>14.4 Alle Rechnungen, einschlie\u00dflich der Rechnungen im Zusammenhang mit Stornierung oder Nichtanreise, sind vom Kunden und\/oder Gast zu dem Zeitpunkt zu zahlen, zu dem sie ihm vorgelegt werden.  Der Kunde ist f\u00fcr die Zahlung in bar verantwortlich, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart oder es wurde etwas anderes vereinbart. 14.5 Wird eine Rechnung \u00fcber einen Betrag von weniger als \u03b5 150,- gem\u00e4\u00df den Bedingungen des vierten Unterabsatzes versandt, so kann der HOGA-Betrieb \u03b5 15,- f\u00fcr Verwaltungskosten auf die Rechnung aufschlagen.  Die Bestimmungen dieses Paragraphen gelten entsprechend f\u00fcr diese<\/p>\n<p>Betrag.<\/p>\n<p>14.6 Der Gast und der Kunde haften gesamtschuldnerisch f\u00fcr alle Betr\u00e4ge, die einer von ihnen oder beide dem HOGA-Betrieb aus irgendeinem Grund schulden.  Keiner von ihnen kann sich auf einen Ausschlu\u00df berufen.  Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen gelten HOGA-Vertr\u00e4ge als gemeinsam im Namen jedes Gastes geschlossen.  Der Gast erkennt durch sein Erscheinen an, da\u00df der Kunde befugt war, ihn beim Abschlu\u00df des betreffenden HOGA-Vertrags zu vertreten.<\/p>\n<p>14.7 Solange der Gast und\/oder Kunde nicht alle seine Verpflichtungen gegen\u00fcber dem HOGA-Betrieb vollst\u00e4ndig erf\u00fcllt hat, ist der HOGA-Betrieb berechtigt, alle Waren, die der Gast und\/oder Kunde in den HOGA-Betrieb mitgebracht hat, zu \u00fcbernehmen und zu behalten<\/p>\n<p>Betrieb, bis der Gast und\/oder Kunde alle seine Verpflichtungen gegen\u00fcber dem HOGA-Betrieb zur Zufriedenheit des HOGA-Betriebes erf\u00fcllt hat.  In diesem Fall hat der HOGA-Betrieb ein Pfandrecht sowie ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht an den betreffenden Waren.<\/p>\n<p>14.8 Wenn eine andere Zahlungsweise als Barzahlung vereinbart wurde, sind alle Rechnungen \u00fcber einen beliebigen Betrag vom Kunden innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum an den HOGA-Betrieb zu zahlen.  Bei Versendung einer Rechnung ist der HOGA-Betrieb jederzeit berechtigt, auf die Rechnung einen Zuschlag von 2% f\u00fcr die Beschr\u00e4nkung seines Kredits zu erheben, der entf\u00e4llt, wenn der Kunde die Rechnung innerhalb von vierzehn Tagen bezahlt.<\/p>\n<p>14.9 Wenn und soweit die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt, ist der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf.<\/p>\n<p>14.10 Befindet sich der Kunde in Verzug, so hat er dem HOGA-Betrieb alle gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Inkassokosten zu erstatten.  Die H\u00f6he der au\u00dfergerichtlichen Inkassokosten wird auf mindestens 15% des geschuldeten Hauptbetrags festgesetzt, mindestens jedoch auf \u03b5 100,- zuz\u00fcglich der auf diesen Betrag geschuldeten Mehrwertsteuer.<\/p>\n<p>14.11 Dar\u00fcber hinaus werden dem Kunden bei Verzug Verzugszinsen in H\u00f6he von 2% \u00fcber dem gesetzlichen Zinssatz in Rechnung gestellt. Bei der Berechnung des geschuldeten Zinsbetrags wird ein Teil eines Monats als voller Monat gez\u00e4hlt.<\/p>\n<p>14.12 Hat der HOGA-Betrieb Waren im Sinne von Paragraph 14.7 in seinem Besitz und ist der Kunde, von dem der HOGA-Betrieb die Waren in Besitz genommen hat, drei Monate lang in Verzug, so ist der HOGA-Betrieb berechtigt, diese Waren \u00f6ffentlich oder privat zu verkaufen und den geschuldeten Betrag aus dem Erl\u00f6s einzutreiben.  Die mit dem Verkauf verbundenen Kosten gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden, und der HOGA-Betrieb kann auch diese Kosten aus dem Verkaufserl\u00f6s zur\u00fcckfordern.  Nachdem der HOGA-Betrieb alles, was er schuldet, zur\u00fcckerhalten hat, wird der Restbetrag an den Kunden ausgezahlt.<\/p>\n<p>14.13 Jede Zahlung gilt, ungeachtet etwaiger vom Kunden bei der Zahlung angebrachter Vermerke oder Bemerkungen, als zur Verringerung der Schuld des Kunden gegen\u00fcber dem HOGA-Betrieb in folgender Reihenfolge dienend:<\/p>\n<ol>\n<li>die Kosten der Ausf\u00fchrung<\/li>\n<li>die gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Inkassokosten<\/li>\n<li>das Interesse<\/li>\n<li>der Schaden<\/li>\n<li>den Hauptbetrag.\n<ul>\n<li>Die Zahlung erfolgt in niederl\u00e4ndischer W\u00e4hrung. Akzeptiert der HOGA-Betrieb ausl\u00e4ndische Zahlungsmittel, so gilt der zum Zeitpunkt der Zahlung g\u00fcltige Marktwechselkurs.  Der HOGA-Betrieb kann Verwaltungskosten in H\u00f6he von h\u00f6chstens 10% des in Fremdw\u00e4hrung angebotenen Betrags in Rechnung stellen.  Der HOGA-Betrieb kann dies durch Anpassung des dann geltenden Marktwechselkurses um h\u00f6chstens 10% bewirken.<\/li>\n<li>Der HOGA-Betrieb ist niemals verpflichtet, Schecks, Girokarten und andere derartige Zahlungsmittel anzunehmen und kann die Annahme solcher Zahlungsmittel an Bedingungen kn\u00fcpfen. Dasselbe gilt f\u00fcr andere, hier nicht erw\u00e4hnte Zahlungsmittel.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h1>Klausel 15 - H\u00f6here Gewalt<\/h1>\n<p>15.1 Als h\u00f6here Gewalt f\u00fcr den HOGA-Betrieb, was bedeutet, da\u00df ein dadurch verursachter Mangel dem HOGA-Betrieb nicht zuzurechnen ist, gilt jeder vorhersehbare oder unvorhersehbare, vorhersehbare oder unvorhersehbare Umstand, der die Erf\u00fcllung des HOGA-Vertrages durch den HOGA-Betrieb so beeintr\u00e4chtigt, da\u00df die Erf\u00fcllung des HOGA-Vertrages unm\u00f6glich oder schwierig wird.<\/p>\n<p>15.2 Unter solchen Umst\u00e4nden sind auch solche Umst\u00e4nde zu verstehen, die Personen und\/oder Dienstleistungen und\/oder Einrichtungen betreffen, die der HOGA-Betrieb bei der Erf\u00fcllung des HOGA-Vertrages in Anspruch zu nehmen gedenkt, sowie alles, was f\u00fcr die vorgenannten in bezug auf h\u00f6here Gewalt oder Gr\u00fcnde f\u00fcr eine Verschiebung oder Annullierung gilt, sowie die Nichterf\u00fcllung durch die vorgenannten.<\/p>\n<p>15.3 Wenn eine der Parteien eines HOGA-Vertrages nicht in der Lage ist, eine Verpflichtung aus diesem HOGA-Vertrag zu erf\u00fcllen, ist sie verpflichtet, die andere Partei so schnell wie m\u00f6glich dar\u00fcber zu informieren.<\/p>\n<h1>Klausel 16 - Verloren und gefunden<\/h1>\n<p>16.1 Gegenst\u00e4nde, die im Geb\u00e4ude und in den Anlagen des HOGA-Betriebs verlorengehen oder zur\u00fcckgelassen werden und vom Gast gefunden werden, sind vom Gast so schnell wie m\u00f6glich beim HOGA-Betrieb abzugeben.<\/p>\n<p>16.2 Gegenst\u00e4nde, die der rechtm\u00e4\u00dfige Eigent\u00fcmer nicht innerhalb eines Jahres nach Abgabe beim HOGA-Betrieb abgeholt hat, gehen in das Eigentum des HOGA-Betriebs \u00fcber.<\/p>\n<p>16.3 Wenn der HOGA-Betrieb dem Gast zur\u00fcckgelassene Gegenst\u00e4nde zusendet, geschieht dies ausschlie\u00dflich auf Rechnung und Gefahr des Gastes.  Der HOGA-Betrieb ist niemals verpflichtet, solche Gegenst\u00e4nde weiterzusenden.<\/p>\n<h1><strong>Klausel 17 - Korken<\/strong><\/h1>\n<p>17.1 Wenn der Gast und\/oder der Kunde ein Getr\u00e4nk, das nicht von einem HOGA-Betrieb zur Verf\u00fcgung gestellt wurde, in den R\u00e4umlichkeiten dieses HOGA-Betriebs konsumiert, hat der Kunde f\u00fcr jede konsumierte Flasche Korkgeld zu zahlen.<\/p>\n<p>17.2 Wenn der Gast und\/oder der Kunde in den R\u00e4umlichkeiten eines HOGA-Betriebs Lebensmittel verzehrt, die nicht von diesem HOGA-Betrieb zur Verf\u00fcgung gestellt worden sind, hat der Kunde einen Lebensmittelzuschlag zu zahlen.<\/p>\n<p>17.3 Die in den Ziffern 17.1 und 17.2 genannten Betr\u00e4ge werden im voraus vereinbart oder, falls keine vorherige Vereinbarung getroffen wurde, vom HOGA-Betrieb in angemessener H\u00f6he festgesetzt.<\/p>\n<h1>Klausel 18 - Anwendbares Recht und Streitigkeiten<\/h1>\n<p>18.1 Auf HOGA-Vertr\u00e4ge ist ausschlie\u00dflich niederl\u00e4ndisches Recht anwendbar.<\/p>\n<p>18.2 Jede Streitigkeit zwischen dem HOGA-Betrieb und dem Kunden (bei dem es sich nicht um eine nat\u00fcrliche Person handelt, die nicht in Aus\u00fcbung eines<\/p>\n<p>Beruf oder Gewerbe) unterliegt der ausschlie\u00dflichen Zust\u00e4ndigkeit des Gerichts am Wohnsitz des HOGA-Betriebs, es sei denn<\/p>\n<p>ein anderes Gericht nach den zwingenden Bestimmungen des Gesetzes und unbeschadet der Befugnis des HOGA-Betriebs, den Rechtsstreit durch das Gericht zu entscheiden, das ohne diese Bedingung zust\u00e4ndig w\u00e4re, zust\u00e4ndig ist.<\/p>\n<p>18.3 Wenn und sobald eine Schlichtungskommission unter der Schirmherrschaft der Koninklijk Horeca Nederland und der eventuell beteiligten Organisationen gebildet wird, werden die Streitigkeiten, die die Schlichtungskommission zu schlichten hat, gem\u00e4\u00df der zu diesem Zweck aufgestellten Ordnung beigelegt.<\/p>\n<p>18.4 Alle Anspr\u00fcche des Kunden verj\u00e4hren nach Ablauf eines Jahres ab dem Zeitpunkt ihrer Entstehung.<\/p>\n<p>18.5 Die Ung\u00fcltigkeit einer oder mehrerer Klauseln dieser allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ber\u00fchrt nicht die G\u00fcltigkeit aller anderen Klauseln.  Sollte sich eine Klausel in diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen aus irgendeinem Grund als ung\u00fcltig erweisen, so wird davon ausgegangen, dass die Parteien eine g\u00fcltige Ersatzklausel vereinbart haben, die der Bedeutung und dem Umfang der ung\u00fcltigen Klausel am n\u00e4chsten kommt.<\/p>\n<p>September 1998<\/p>\n<\/div><\/section><\/div><\/div><\/div><\/div><!-- close content main div --><\/div><\/div><div id='after_section_1'  class='main_color av_default_container_wrap container_wrap sidebar_right'  ><div class='container av-section-cont-open' ><div class='template-page content  av-content-small alpha units'><div class='post-entry post-entry-type-page post-entry-1659'><div class='entry-content-wrapper clearfix'>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-1659","page","type-page","status-publish","hentry"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO Premium plugin v14.9 - https:\/\/yoast.com\/wordpress\/plugins\/seo\/ -->\n<title>Disclaimer (EN) - Mercure Hotel Tilburg Centrum<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/mercure-tilburg.nl\/de\/haftungsausschlus-und\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Disclaimer (EN) - Mercure Hotel Tilburg Centrum\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/mercure-tilburg.nl\/de\/haftungsausschlus-und\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Mercure Hotel Tilburg Centrum\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2022-09-30T08:00:16+00:00\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\/\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\/\/mercure-tilburg.nl\/de\/#website\",\"url\":\"https:\/\/mercure-tilburg.nl\/de\/\",\"name\":\"Mercure Hotel Tilburg Centrum\",\"description\":\"Overnachten op de beste plek van Tilburg\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":\"https:\/\/mercure-tilburg.nl\/de\/?s={search_term_string}\",\"query-input\":\"required name=search_term_string\"}],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\/\/mercure-tilburg.nl\/en\/disclaimer-en\/#webpage\",\"url\":\"https:\/\/mercure-tilburg.nl\/en\/disclaimer-en\/\",\"name\":\"Disclaimer (EN) - Mercure Hotel Tilburg Centrum\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\/\/mercure-tilburg.nl\/de\/#website\"},\"datePublished\":\"2019-09-13T12:48:35+00:00\",\"dateModified\":\"2022-09-30T08:00:16+00:00\",\"inLanguage\":\"de\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\/\/mercure-tilburg.nl\/en\/disclaimer-en\/\"]}]}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO Premium plugin. -->","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/mercure-tilburg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1659","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/mercure-tilburg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/mercure-tilburg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/mercure-tilburg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/mercure-tilburg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1659"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/mercure-tilburg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1659\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8086,"href":"https:\/\/mercure-tilburg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1659\/revisions\/8086"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/mercure-tilburg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1659"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}